* Verhaltensregeln



(c) auf Texte und Fotos by WILETFILM


Wie jedes Land der Erde, so hat auch Thailand seine ganz besonderen Benimmregeln.
Damit Sie nicht gleich ins erstbeste Fettnäpfchen treten, und Ihre Reise ins Land des Lächelns auch wirklich genießen können, hat Ihnen WILETFILM nachfolgend einige der wichtigsten Verhaltensregel gelistet.


Allgemeines

* Bevor Sie in Thailand einen Tempel betreten, müssen Sie die Schuhe ausziehen und dürfen niemals auf die Schwelle treten.



 * Fußsohlen sollten nicht gegen Personen und heilige Objekte gerichtet werden. (Am besten immer den Schneidersitz einnehmen.)

* In Tempeln und königsnahen Einrichtungen müssen Sie Knie und Schultern bedecken. In großen Tempeln und im Königspalast (Bangkok) kann man entsprechende Wickeltücher ausleihen (was aber aus hygienischen Gründen nicht zu empfehlen ist). Daher am besten vorher entsprechend kleiden.


* Machen Sie keine neckischen Posen vor Buddha-Statuen, nur um ein schönes Urlaubsfoto zu bekommen. Erklimmen Sie keine Buddhastatuen und setzen sie sich nicht auf solche. Sie turnen ja zuhause auch nicht auf den Kirchenbänken herum. (Die Ausfuhr von Buddhastatuen ist übrigens nicht erlaubt, auch wenn Sie ein noch so schönes Erinnerungsstück darstellen.) - Ebenfalls sollten Sie sich keine Buddha-Motive tätowieren lassen. Das ist nicht nur geschmacklos, sondern beleidigt jeden gläubigen Thai zutiefst. 


* Frauen dürfen Mönche nicht berühren; wohl aber mit ihnen sprechen.

* Die Kleidung der Thais ist moderat. Spaghetti-Träger und knappe Hosen oder Röcke sind verpönt. (Ausgenommen in den Ausgehvierteln großer Städte und in Touristenorten am Strand.) - Oben ohne -oder gar FKK- ist in ganz Thailand verboten.

* Steigen Sie niemals über Menschen oder Essen. Gehen Sie drum herum.

* Streiten Sie (wenn überhaupt) niemals in der Öffentlichkeit. Sie verlieren ansonsten Ihr Gesicht.

* Lächelt ein Thai, ist dies nicht immer ein "wahres Lächeln".
Es kann auch Unwissenheit, Verunsicherung, Verlegenheit oder gar Ärger bedeuten.

* Selten werden Sie von einem Thai ein direktes Nein hören, denn dies verbietet ihm die Höflichkeit.
Daher gilt: Drängen Sie niemals einen Thai zu etwas wenn Sie das Gefühl haben, ihm sei nicht wohl dabei.

* In vielen Lehrbüchern und Reiseführern liest man, dass man Kindern nicht über den Kopf streicheln sollte.
Dies ist völliger Unsinn. Zwar ist der Kopf bei den Thais der Sitz der Seele; jedoch wird Ihnen niemand ein wohlwollendes Streicheln verübeln.
- Übrigens: Buddha-Statuen berührt man - wenn überhaupt - grundsätzlich nicht am Kopf.

* Das bei uns zur Begrüßung übliche Händeschütteln ist in Thailand (bis auf touristisch erschlossene Gebiete) unbekannt. Zur Begrüßung können Sie die Hände in Brusthöhe falten und einmal mit dem Kopf nicken. - Dies gilt aber nur, wenn Sie Erwachsene begrüßen. Bei Kindern genügt ein einfaches Kopfnicken. Bei Mönchen und Ihnen höher gestellten Personen sollten Sie den Wai (das Händefalten) höher ansetzen (je nach Situtation bis hin zur Stirn).

* Auf Märkten und am Strand darf und soll um den Preis gefeilscht werden. Tun Sie dies mit einem Lächeln. Ansonsten ist das Handeln um den Preis nicht angebracht.


* Wenn Sie jemandem etwas geben oder etwas annehmen, sollten Sie dies mit beiden Händen tun.

* Stoppen Sie niemals Geld, das Ihnen hingefallen ist, mit den Füßen. Sie machen sich sonst äußerst unbeliebt, denn auf jedem Geldschein und auf jeder Münze befindet sich das Abbild des Königs.

 

* Nehmen Sie an keiner Unterhaltung über die Politik und / oder das Königshaus teil.

* Gegenstände (Visitenkarten, Geschenke, etc.) übergibt man in Thailand mit beiden Händen und nimmt sie auch so entgegen.


Essen, Trinken und zu Gast bei Einmischen

* Wenn Sie ein Privathaus betreten, sollten Sie vorher die Schuhe ausziehen und niemals auf die Türschwelle treten. Bitte beachten: Manchmal beginnt das Privathaus schon mit der Terrasse. Am besten ist es darauf zu achten, wo die Schuhe der Thais stehen. Dort stellen Sie auch Ihre hin. 


* Die Thais lieben es zu feiern und grundsätzlich gilt: "Wer einlädt, der bezahlt". Das zumindest die offizielle Version (insgeheim wird natürlich erwartet, dass sich die Teilnehmer durch Geschenke, mitgebrachtes Essen und Getränke, oder einen heimlich übergebenen Obolus an den Kosten beteiligen.)



* Wenn Sie als Farang (Ausländer) eine Privatparty starten, dann sollten Sie sich nicht wundern, wenn Sie auf den gesamten Kosten "sitzen bleiben". (Schließlich wird davon ausgegangen, dass Sie reich sind (da Sie ja eine so große und teure Reise unternehmen können). - Wundern sollten Sie sich auch nicht darüber, dass wenn Sie einen Thai einladen, dieser nicht alleine erscheint, sondern noch 1, 2 oder 3 Verwandte, Bekannte oder Freunde mitbringt. - Der Thai ist wie schon erwähnt sehr gesellig!


 * Fußsohlen sollten nicht gegen Personen oder Speisen gerichtet werden. (Am besten immer den Schneidersitz einnehmen.)

* Thais Essen und Trinken (zumal Zuhause oder unter ihresgleichen) in allen erdenklichen Stellungen, bzw. Lebenslagen. Im Gehen, im Stehen, am Tisch .... oder auch auf dem Boden sitzend. Zu letzt genanntem noch einmal der Hinweis: Ihre Füße sollten niemals den Speisen zugewandt sein und Sie sollten nie über die Speisen steigen (auch wenn der Weg kürzer scheint), sondern um die Gruppe herumgehen.

* Es ist in Thailand gang und gäbe, alles zusammen zu servieren. Auf dem Tisch stehen also gerne einmal Suppe, Hauptspeise und Nachtisch in friedlicher Eintracht nebeneinander. - Wenn Sie sich nicht sicher sind was zuerst gegessen wird, schauen Sie die Reihenfolge bei Ihren Gastgebern ab (oder fragen Sie).
Erwarten Sie neben einem Teller und ggfls. Suppenteller, Löffel und Gabel keine weiteren Gedeckteile: Messer gibt es so gut wie nicht zum Essen. Alles ist schon mundgerecht vorbereitet, und wenn Ihnen doch einmal ein Stück Fleisch oder ähnliches zu groß ist, behelfen Sie sich zum Zerkleinern mit Löffel und Gabel.
Gegessen wird - wie erwähnt - mit Löffel und Gabel; wobei der Löffel in die rechte Hand gehört und zum Mund geführt wird. Die Gabel gilt lediglich zum Schieben (Portionieren) auf den Löffel.
Erwarten Sie auch keine separaten Schälchen für Ihre Sossen. Es gilt, sich an den "Gemeinschafts-Sossen" zu bedienen, indem man in diese seine vorportionierte Menge Reis eindippt.



 * Wenn Thais ausgehen ist es nicht unüblich, dass sie Getränke (zumeist teuren Whisky) mit ins Restaurant bringen. Bezahlt werden in solchen Fällen lediglich das Eis (zum Kühlen der Getränke) und die restlichen, vor Ort bestellten Speisen und Getränke. - Wundern Sie sich also nicht, wenn Thais an Ihrem Nebentisch plötzlich eine mitgebrachte Flasche auf den Tisch stellen.


Sonstiges:

Dosenverschlüsse (aktualisiert im August 2017): Lobens- und erwähnenswert finden wir, dass in Thailand Dosenverschlüsse gesammelt werden. (Spendenboxen stehen z.B. im Kassenbereich von "7Eleven"). Diese Verschlüsse bestehen -im Gegensatz zum restlichen Teil der Dosen- aus reinem Aluminium. Dieses Metall wird gesammelt, eingeschmolzen, und zu Prothesen für Hilfsbedürftige verarbeitet.


Verbote:

Fahrzeuge, gasbetrieben: (aktualisiert im August 2017): Gasbetriebene Fahrzeuge sind beim Betanken von allen Insassen zu verlassen.

Rauchen (aktualisiert im Mai 2019): Der Besitz und das Rauchen vom E-Zigaretten ist in Thailand verboten. (Es drohen Strafen bis hin zu Gefängnis) - Für das Zigarettenrauchen gilt: Auf Verbotsschilder achten, denn auch hier drohen bei Missachtung Strafen von 2.000 THB und mehr.


Überquerung von Autobahnen: (aktualisiert im August 2017) Wer als Fussgänger oder mit dem Motorrad eine Autobahn überquert, riskiert ein Bussgeld in Höhe von 5.000 THB.

In Thailand ist das Trinken von Alkohol auf (und in) allen beweglichen Dingen (Motorrad, PKW, Bus, etc.) sowohl für Fahrzeugführer als auch Mit- bzw. Beifahrer verboten.


In Thailand gilt die 0,5-Promille-Grenze. Kontrollen sind zwar äusserst selten, aber wenn: Sollte der Fahrer den Alkoholtest bzw. die Blutentnahme verweigern, kann er mit einem Bußgeld von 1.000 Baht belegt, eingesperrt und dem Richter vorgeführt werden. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer kommen ohnehin vor den Richter. Bei einem Schuldspruch drohen bis zu 20.000 Baht und/oder eine Haft bis zu einem Jahr. Das Gericht entscheidet weiter über einen bis zu sechs Monate langen Führerscheinentzug.


Selbstverständlich gilt es für "Landeskenner" noch wesentlich mehr zu beachten.
Für Sie als Tourist sollten die vorstehenden Ausführungen aber genügen.

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